So funktioniert ein Akkreditiv
Beim Akkreditiv verpflichtet sich die Bank des importierenden Unternehmens unwiderruflich, den vertraglich vereinbarten Betrag zu bezahlen, sofern die im Akkreditiv vorgeschriebenen Exportdokumente fristgerecht eingereicht wurden.
Der Verkäufer hat die Sicherheit, die Zahlung nach dem Warenversand zu erhalten. Gleichzeitig hat die Käuferin die Gewissheit, dass die Zahlung nur erfolgt, sofern der fristgerechte Versand der Ware dokumentiert wurde. Das Akkreditiv schützt also die Interessen des Exporteurs und diejenigen der Importeurin.